Am 25.05.2018 tritt die neue EU Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Art- 30 EU-DSGVO: Alle Arztpraxen haben ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen, wobei für jede Gruppe von Datenverarbeitungsvorgängen ein entsprechendes Formular auszufüllen ist.